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die Beteiligten am Seefrachtgeschäft sind der Verfrachter der Befrachter/Ablader und der Empfänger. Der Verfrachter übernimmt es Güter gegen Zahlung der Fracht über See zu befördern. Er kann gleichzeitig Reeder oder Ausrüster eines Seeschiffes sein. Der Verfrachter ist im Seefrachtgeschäft das, was der Frachtführer im Landfrachtgeschäft ist - Der Vertragsgegner des Verfrachters ist der Befrachter. Er schließt mit dem Verfrachter den Frachtvertrag ab und schuldet ihm die vereinbarte Fracht. Der Befrachter des Seefrachtgeschäftes ist das, was der Absender im Landfrachtgeschäft ist. Das Seefrachtrecht kennt neben dem Verfrachter und dem Befrachter noch einen dritten Beteiligten am Frachtgeschäft den Ablader. Ablader ist derjenige, der die Güter aufgrund eines zwischen dem Befrachter und dem Verfrachter geschlossenen Vertrages an das Schiff heranbringt. Hierbei kann es vorkommen, dass der Befrachter selbst gleichzeitig Ablader ist


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