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Vertrag durch den ein anderer (Frachtführer, Unternehmer, Verfrachter) es gegen Entgelt übernimmt, die Beförderung eines Gutes auszuführen. Der Frachtvertrag (Beförderungsvertrag) ist gesetzlich verschieden geregelt, je nachdem ob es sich um eine Beförderung zu Lande oder auf Flüssen, in der Luft, zur See, mittels Eisenbahn oder mittels Kraftfahrzeugen handelt


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