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Ablader ist, wer aufgrund des Frachtvertrages mit dem Reeder (Verfrachter) oder Schiffsmakler die Güter körperlich dem Verfrachter im eigenen Namen an das Schiff anliefert. Ablader kann sowohl der Ausführer (Exporteur), als auch der Spediteur sein: Der Spediteur ist dann Befrachter (Verlader) und Ablader zugleich. Zum Unterschied vom Spediteur wird der Ausführer in diesem Fall als "Urablader" bezeichnet - Ablader ist meistens auch der im B/L als Absender erscheint



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