physikalisch betrachtet ein Fahrzeug, das nach dem archimedischen Prinzip auf dem oder im Wasser schwimmt, also ein Wasserfahrzeug, dessen Auftrieb durch das Luftvolumen im Schiffskörper zustande kommt
allgemein ist ein Wasserfahrzeug ein Schiff, wenn die Länge ohne Ruder und Bugspriet (Rumpflänge) mindestens 15 m beträgt und das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang mindestens ein Volumen von 100 m³ überschreitet; kleinere Wasserfahrzeuge bezeichnet man als Boot
im Sinne des Schiffssicherheitsvertrages und anderer internationaler Vereinbarungen wird ein Wasserfahrzeug als Schiff bezeichnet, wenn es zur Beförderung von mehr als 12 Personen oder von Fracht verwendet wird.