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  • physikalisch betrachtet ein Fahrzeug, das nach dem archimedischen Prinzip auf dem oder im Wasser schwimmt, also ein Wasserfahrzeug, dessen Auftrieb durch das Luftvolumen im Schiffskörper zustande kommt
  • allgemein ist ein Wasserfahrzeug ein Schiff, wenn die Länge ohne Ruder und Bugspriet (Rumpflänge) mindestens 15 m beträgt und das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang mindestens ein Volumen von 100 m³ überschreitet; kleinere Wasserfahrzeuge bezeichnet man als Boot
  • im Sinne des Schiffssicherheitsvertrages und anderer internationaler Vereinbarungen wird ein Wasserfahrzeug als Schiff bezeichnet, wenn es zur Beförderung von mehr als 12 Personen oder von Fracht verwendet wird.


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