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Auch Haverei; durch Kollision, Grundberührung, Sturm o. Ä. entstandener Seeunfall.

Im Seehandelsrecht die Aufwendungen und Schäden, die Schiff und Ladung während der Seereise treffen; durch absichtliche Handlung des Kapitäns (bei Gefahr; große Havarie) oder auf andere Weise (besonders durch Zusammenstoß; besondere Havarie); auch die Unkosten der Schifffahrt (z. B. Lotsengelder; kleine Havarie).



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