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Besanmarsstenge 

Aufgelistet ist die Bezeichnung des Taus, die jeweilige Beleg-Nummer (B), Taustärke (Ø). Sind zwei Werte für Tau-Ø angegeben, handelt es sich beim ersten Wert um den Schenkel/Hanger und beim zweiten um den Läufer. Hinweise zur Tauführung und Kürzel der jeweiligen Quellen mit Seitenangabe. Nummern von Abbildungen in den Quellen sind in Klammern ausgewiesen.

Einige Taustärken wurden auf volle 10-tel aufgerundet, weniger als 0,3 mm wurden aus optischen Gründen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht verwendet. Hanger und Läufer einiger Taljen wurden dann proportional aufeinander abgestimmt.


stehendes Gut

Wanten
Püttingswanten

Ø: 0,42/0,3
vom Stengetopp zum Taljereep auf der Besan-Mars, Püttingswanten eingehakt in die flachen Püttingseisen der Marsjuffern, ein Törn um die Wurst gelegt, Ende mit zwei Bändsel an der unteren Want angeschlagen

Taljereep: Abstand der Juffern etwas mehr als das Doppelte des Durchmessers der Juffern

Quellen: PW 94 (2), SC 82 (228), AT 6, MS 65, AN 112 (124)

Quellen: PW 100 (16/17), AN 91/101, PW 32 (34), AT 66/68, MS 59, SC 79/80/90 (246), AT 66/68, MF 298
Pardune

B: 1m
Ø: 0,35/0,3
Pardune: fliegende Stb- und Bb-Pardune mit gemeinsamem Auge, am Ende Violinblock mit fester Part des Läufers, Block mit Auge stroppen, dort den Hanger der Pardune mit zwei Kneifbändsel einbinden

Talje: Talje mit 2 Violinblöcken, eingehakt in Augbolzen hinten am Rüstbrett, holenden Part fest am unteren Taljeblock, Leinenüberschuss in Buchten aufschießen

Quellen: PW 100 (16/17), SC 90, AT 68, MS 66
Stengestag

B: 2k
Ø: 0,35
Auge mit Maus, von Besanstengetopp zum Block hinten am Auge des Großstags wie AN 117 (130) angelascht, läuft durch Spalt hinter der Quersaling, fest mit Talje mit Violine hinter Großmast, unterer einscheibiger Block in Augbolzen eingehakt, Läufer fest an der Talje selbst wie SC 90 (246)

Quellen: MS 68, AN 119/120, MF 315
Webeleinen

Ø: 0,3
BP sieht keine Webeleinen vor, AN gibt diese jedoch an, überwiegend sind an zeitgenössischen Modellen und diversen Bilddarstellungen Webeleinen zu sehen

Quellen: AN 126

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