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(Kaufabsichtserklärung) bei Exportgeschäften - insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen mit Ländern des Mittleren- und Fernen Ostens vorkommende und in der Regel unverbindlichen Zusage des Importeurs, den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen. Da ein Rechtsanspruch auf endgültige Auftragserteilung nicht besteht, gehen bis zum Zeitpunkt des Auftragseinganges alle Risiken hinsichtlich evtl. erbrachter Leistungen zu Lasten des Exporteurs


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