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(Name des Schiffes - benannter Hafen) Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware in der üblichen Weise verpackt an Bord des Schiffes am üblichen Löschort des benannten Hafens zur Verfügung zu stellen. Er hat alle die Ware betreffenden Kosten einschließlich der Fracht, alle Gefahren bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie der Käufer anzunehmen hat, und die Kosten der Qualitätsprüfung des Messens, Wiegens und Zählens und die Kosten für Unterlagen über Ursprung und Herkunft zu tragen. Der Käufer hat die Ware in der üblichen Form abzunehmen, das geeignete Gerät zu ihrer Löschung zu stellen und alle die Ware betreffenden Kosten einschließlich der Löschungskosten zu tragen. Zoll und alle sonstigen bei der Einfuhr und für die Einfuhr zu entrichtenden Abgaben hat er auch zu übernehmen


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