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Auch Jacht.

Ein Wasserfahrzeug, das nicht dem Handelsverkehr, sondern ausschließlich dem Vergnügen, dem Sport oder der Repräsentation dient. Eine Yacht unterscheidet sich praktisch und juristisch von einem Schiff, das als Fahrgast, Tankschiff o.ä. dem Handel dient, einem Fischereifahrzeug, das für den Fischfang, und einem Kriegsschiff, das für den Truppentransport oder die Landesverteidigung benutzt wird, wie es auch im Internationalen Schiffssicherheitsvertrag definiert und in den SOLAS-Vorschriften bestimmt ist. Nach der SeeStrO gehört eine Yacht in die Gruppe der Kleinfahrzeuge, wenn sie nicht länger als 12 m bzw. 20 m über alles ist und genießt entsprechende Erleichterungen in der Lichterführung sowie in der Ausrüstung und Benutzung von Signalkörpern.

Historisch

Ein kleines Segelschiff im ausgehenden Mittelalter, das als Schnellsegler für die Nachrichtenübermittlung, als Fahrzug von Piraten und Schmugglern sowie als Polizeifahrzeug


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