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dient dem gezielten örtlichen Schutz des Trinkwassers vor bakteriellen Belastungen und besonderen Gefahrenherden und besteht im allgemeinen aus dem Fassungsbereich, der engeren und der weiteren Schutzzone, für die bestimmte Einschränkungen und Verbote gelten. Die Zonen, deren Größe sich nach den geologischen und hydrologischen Verhältnissen richten, werden in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen von Fachleuten der Wasserbehörden festgesetzt und umfassen grundsätzlich das gesamte Wassereinzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage. Rechtsgrundlagen für Wasserschutzgebiete sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die Wassergesetze der Bundesländer


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