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sind die staatlichen und kommunalen Behörden, in deren Verantwortung der Vollzug der Wassergesetze liegt. Oberste Wasserbehörden sind die zuständigen Ministerien der Länder (in Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen), untere Wasserbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte und örtliche Wasserbehörden sind die Kommunen


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