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Der Begriff "Takelage" ist abgeleitet vom Takel, einem Flaschenzuges bzw. Talje mit zwei mehrscheibigen Blöcken.

Takelage bezeichnet das stehende und Teile des laufenden Gutes eines Segelschiffes.

Genaugenommen beschränkt sich der Begriff der Takelage ausschließlich auf die Masten und das Tauwerk, das die Masten mittels Wanten und Stage hält, sowie die Blöcke und Beschläge die am Schiff selbst, an dessen Masten und/oder Spieren befestigt sind.

Auch dazu gehören Teile des laufenden Gutes welches zum Bedienen von Spieren/Rahen notwendig und nicht am Schiff selber befestigt sind, wie Fallen, Dirken, Toppnanten und Niederholer.

Nicht zur Takellage zählen Segel und deren Schoten, obwohl sie wiederum zum laufenden Gut gehören.


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