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Jedes Schiff, das gemäß §§ 1,2 Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führt und dessen Raumgehalt 50 Kubikmeter überschreitet, muss in das Seeschiffsregister eingetragen werden. es ist ein öffentliches Register, das dem Grundbuch - im Liegenschaftsrecht - entspricht und vom den Amtsgerichten (Registergerichten) geführt wird. Auf Grund der Eintragung in das Seeschiffsregister stellt das Registergericht das Schiffszertifikat aus; es stellt einen Auszug des Registers dar und dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge.


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