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1887 gegründet; für die Seeschifffahrt- und Seefischereiunternehmen, a) ihr obliegt die Unfallversicherung (Seekasse) und Invalidenversicherung (Seekrankenkasse) der Seeleute; b) Sie überwacht die Besatzungsräume und erteilt als Schiffssicherheitsbehörde den Fahrterlaubnisschein (Sicherheitszeugnis) und das Freibordzeugnis (betrifft die Tiefladelinie)


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