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Kahn ohne eigenen Antrieb, der von einem Schiff geschleppt wird (zum Befördern von Lasten); Als Schleppkahn bezeichnet man ein Binnenschiff, das von einem (Motor-) Schlepper gezogen wird. In gewisser Weise sind auch Schiffe, die getreidelt werden, geschleppte Schiffe, also Schleppschiffe. Aber es hat sich eingebürgert, unter Schleppschifffahrt das Ziehen von nichtmotorisierten Fahrzeugen - Kähnen - durch motorisierte - Boote zu verstehen.


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