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stellt der Spediteur in Hamburg aus, der mit dem Schiffsvertreter den Seefrachtvertrag abschließt. Er ist Antrag des Befrachters/Abladers an die Kaiverwaltung zur Übernahme von Exportgut. In Bremen spricht man von Entladeantrag (bei Komplettwaggon) - Umladeantrag (bei Sammelwaggon) - Absetzantrag (für andere als mit Bahn ankommende Güter)


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