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dieses kann auf eine bestimmte Person unter Beifügung der Orderklausel (an Firma X in New York oder deren Order) ausgestellt sein oder ohne Namensnennung nur an Order laufen. In letzterem Fall ist unter Order die des Abladers zu verstehen, und der Ablader hat das B/L vor Weitergabe zu indossieren - Die Möglichkeit über schwimmende Ware durch Begebung d.h. Verkauf des Wertpapiers, zu verfügen, wird durch Ausstellung des B/L "an Order" erleichtert


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