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Siehe auch: Logger, Kutter

Zum Kapern, d. h. zum Erbeuten oder Aufbringen gegnerischer Schiffe oder zum Stören von Schifffahrt, Wirtschaft, Versorgung und Nachschub des Gegners eingesetztes kleineres schnelles Schiff oder zum Hilfskriegsschiff umgerüstetes Handelsschiff, das unter Umständen besonders getarnt war. Berühmtheit erlangten einige von verschiedenen Regierungen in Auseinandersetzungen um politische und ökonomische Vormachtstellungen geförderte und durch Kaperbriefe zur Seeräuberei im Frieden bevollmächtigte Freibeuter, wie Sir FRANCIS DRAKE oder PIERRE LE TURE (1782). Gekaperte Schiffe wurden überfallen, gestoppt, durchsucht und bei lohnender Beute sowie günstigem Aufbringungsort durch ein Prisenkommando in von den Kaperern beherrschte Gebiete gebracht oder, wenn das nicht möglich war, versenkt. Seit der Pariser Deklaration von 1856 ist die Kaperei völkerrechtlich unzulässig.


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