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internationales Gericht, das auf der Grundlage der Seerechtskonvention von 1982 (Seerecht) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsstaaten gewählt (erstmals 1995). Der Internationale Seegerichtshof steht den Vertragsstaaten der Seerechtskonvention offen.


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