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Genfer Seerechtskonvention vom 29.4.1958, Übereinkommen über das Küstenmeer und die Anschlusszone, die Fischerei und die lebenden Schätze des hohen Meeres sowie über den Festlandsockel. Diese Konvention wurde durch die Seerechtskonvention vom 10.12.1982 überholt, bindet aber die Signatarstaaten, die der Konvention von 1982 nicht beigetreten sind (Seerecht).


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