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wie im Wechselverkehr ist auch eine Indossierung der Konnossemente erforderlich, um die Rechte aus dem B/L auf Dritte zu übertragen bzw. um den Auslieferungsanspruch gegenüber der Reederei geltend zu machen. B's/L die an "Order" ausgestellt sind, müssen auf der Rückseite vor Weitergabe vom Ablader entweder an den Begünstigten oder in blanko indossiert werden. Ein weiteres Indossament hat der Empfänger zu leisten, da B's/L nicht ohne diesen Rechtsakt von der Reederei zur Auslieferung der Ware abgestempelt werden


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