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sind Frachtzuschläge nach durch Eis behinderten Häfen in der Zeit von November bis April/Mai werden z.B. nach Ostseehafen Eiszuschläge berechnet. Die Eiszuschläge sind nicht zu verwechseln mit den "Eisbrechergebühren", die bei Eisgang in manchen Seehäfen erhoben werden. Die Eisbrechergebühren gehen zu Lasten der Schiffes. Die Eiszuschläge gehen zu Lasten der Ware


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