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Der nach den Vermessungsregeln errechnete Gesamtinhalt des Schiffsraumes unter dem Hauptdeck bzw. Vermessungsdeck und der von Bord zu Bord reichenden Aufbauten. Diese Vermessung des Raumgehaltes geschieht, um eine Grundlage zu haben für Abgaben, wie Hafen - und Kanalgebühren usw., die das Schiff zahlen muss. Diese Gebühren werden nun aber nicht nach dem ganzen Schiffsraumgehalt gezahlt, sondern lediglich nach dem Teil dieses Raumes, mit dem der Reeder unmittelbar Geld verdient, also dem Laderaum, dem Raum für die Passagiere. Es werden vom Bruttoraum daher für die Maschinen, die Besatzung usw. beanspruchten Räume abgezogen. Was übrig bleibt, ist der zu besteuernde Nettoraumgehalt.


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