Logo

Verzicht auf ein Recht oder eine Sache - kommt u.a. in der Seeversicherung und im Seefrachtgeschäft vor.

Bei der Versicherung bedeutet abandonnieren die Abtretung eines verschollenen Schiffes oder der auf ihm befindlichen Waren an den Versicherer gegen Zahlung der Versicherungssumme.

Im Seefrachtgeschäft bedeutet es, das Recht des Empfängers oder Befrachters, dem Verfrachter an Zahlungsstatt für die Fracht/übrigen Forderungen die Ware dem Reeder zu überlassen.


SeitenanfangZurückWeiter
Infos