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sind Klauseln in einem Chartervertrag oder in einem Konnossement, welche den Reeder seiner Verantwortlichkeit bei bestimmten Gefahren oder Unfällen entheben, z.B. auch bei Embargo-Maßnahmen. Klauseln jedoch, welche den Reeder oder das Schiff für Verluste oder Ladungsschäden infolge Nachlässigkeit, Fehler oder Pflichtverletzungen freizeichnen oder die Verantwortlichkeit einschränken, sind nichtig.


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