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oder Pfändung von Seeschiffen erfolgt durch Gerichtsvollzieheramt zwecks Einziehung von, von der Reederei des Schiffes oder dessen Besatzung im Hafen gemachten Schulden. Gebräuchlicher Ausdruck "ein Schiff wird mit der Kette belegt/an die Kette gelegt" - international auch als "arret de prime" bezeichnet


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