das Borden oder Entern einer verdächtigen Yacht oder Schiffes durch Angehörige der Marine oder Polizei zum Zwecke der Durchsuchung auf See, bei dem sich das fremde Fahrzeug längsseits legt und festmacht.
oder: Bezeichnung einer Kollision, bei der sich die Fahrzeuge mit ihrer Außenhaut längsschiffs berühren und dabei Bordan Bord liegen.