Logo

Lieferklausel, gebräuchlich bei Lieferungen nach der Volksrepublik China via Hongkong. Die Lieferklausel "ex godown" steht im Gegensatz zu der Verkaufsbedingung "ex ship". Da die Landverbringungsspesen in Hongkong einer nach dem Kriege gebildeten Usance zufolge nicht mehr von den Reedereien getragen werden, sondern von den Empfängern bezahlt werden müssen, haben die Empfänger von Massengütern das Bestreben, ihre eigenen Leichter Längsseite Seeschiff zu schicken, um die Gebühren, die sonst bei Abnahme entstehen, zu sparen


SeitenanfangZurückWeiter
Infos