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Zollzeichen 1 = ein grüner Wimpel, gesetzt von auslaufenden Booten mit Zollgut an Bord, die aber noch nicht zur Gestellung (zollamtliche Abfertigung) waren; Zollzeichen 3 = Hilfsstander (Signalflagge), nachts ein grünes Licht, gesetzt nach der Abfertigung bis zur Zollgrenze.


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