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bezeichnet die Härte des Wasser, also den Gehalt des Wassers an Erdalkali-Ionen (Calcium - und Magnesiumionen). Bei der Wasserhärte wird unterschieden zwischen der durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure hervorgerufenen Karbonathärte und der durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze hervorgerufenen Nichtkarbonathärte. Die Summe dieser beiden ergibt die in Millimol je Liter (mmol/l) ausgedrückte Gesamthärte, die gemäß dem sogenannten Waschmittelgesetz in vier Härtebereiche eingeteilt werden kann: 1 (weich, 0 bis 1, 3 mmol/l), 2 (mittelhart, 1, 4 bis 2, 5 mmol/l), 3 (hart, 2, 6 bis 3, 8 mmol/l) und 4 (sehr hart, über 3, 8 mmol/l)


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