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Bei Schiffskommanditgesellschaften wird der steuerliche Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt. Der auf den einzelnen Gesellschafter entfallende Verlustanteil wird vom Betriebsfinanzamt der Gesellschaft den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter mitgeteilt und anschließend im Steuerbescheid des einzelnen Gesellschafters berücksichtigt.


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