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B/L mit Vermerk des Reeders über Ladungs- oder Verpackungsmängel. Soll Reeder von Aufnahme eines Ladungsmangels im B/L absehen, so wird er einen Revers des Abladers verlangen, der den Reeder von seiner Verantwortung befreit. Die gerichtliche Anerkennung eines Revers ist zweifelhaft


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