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Ein Boot ist unkenterbar, wenn es im eigentlichen Wortsinn nicht kentern, d. h. "umkippen" kann. Man versteht unter "unkenterbar" jedoch ein Boot, das sich nach einer Krängung um 90° wieder selbst aufrichtet, d. h. bis zum Kentern überliegen kann und das trotzdem in seine aufrechte Schwimmlage zurückkehrt.


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