Maritimes Deutsch S Schwimmer schwimmende Anlagen
schwimmende Einrichtungen, die gewöhnlich nicht zur Fortbewegung bestimmt sind, insbesondere Docks und Anlegebrücken; sie gelten im Falle der Überführung als Fahrzeuge im Sinne der Regel 24 Buchstabe g der Kollisionsverhütungsregeln