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Nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug mit einer Länge von weniger als 15 m ohne Ruder und Bugspriet, dessen Produkt aus Länge x Breite Tiefgang ein Volumen von 100 m³ nicht erreicht. Ausgenommen Segelsurfbretter und Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.


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