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  • im Wasser oder an Land befindliche, feste (Leuchtfeuer, Richtfeuer, Baken, Stangen und Pricken) oder schwimmende (Feuerschiffe sowie Spitz-, Stumpf-, Baken-, Leucht-, Spieren-, Fass - oder Kugeltonnen)
  • Hilfsmittel zur Navigation, deren Form, Farbe, eventuell Toppzeichen und Kennung genau festgelegt sind
  • seitenbezogene (laterale) Seezeichen bezeichnen das Fahrwasser
  • ortsbezogene (kardinale) Seezeichen bezeichnen die Untiefen, Schifffahrtshindernisse und Sperrgebiete

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