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Der Funkverkehr zwischen einer Seefunkstelle und einer Küstenfunkstelle oder zwei Seefunkstellen. Der Seefunk wird im Kurzwellen-, Mittelwellen-, Grenzwellen- und UKW-Bereich abgewickelt und dient der Übermittlung von Not-, Einlauf- und Auslaufmeldungen, für die Übermittlung von Anweisungen von Behörden, Reedereifunk und für die Abwicklung von privatem Telegrafie- und Telefonie-Verkehr.


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