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Eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden;

außergewöhnliche Schub- und Schleppverbände

Schub- und Schleppverbände, die die für eine Seeschifffahrtsstraße bekannt gemachten Abmessungen nach Länge, Breite oder Tiefgang überschreiten, die die Schifffahrt außergewöhnlich behindern können oder besonderer Rücksicht durch die Schifffahrt bedürfen; sie gelten als manövrierbehinderte Fahrzeuge im Sinne von Regel 3 Buchstabe g der Kollisionsverhütungsregeln


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