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um hohe Kosten bei Konnossementsverladung zu Minimalfrachten zu vermeiden, haben einige Reedereien den P. eingeführt. Parcelfrachten gelten u.a. für Muster/Werbematerial/Geschenksendungen, jedoch nicht für besonders wertvolle Güter. P.R. kann nicht an Order ausgestellt werden


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