Logo

ist die Gewährung desselben Hundertsatzes der Ermäßigung für alle deutschen Seehäfen von oder nach den n Seehafenausnahmetarifen aufgenommenen Bahnhöfen zu verstehen, d.h. wenn aus Wettbewerbs- oder Unterstützungsgründen die Frachtsätze des Regeltarifs zwischen einem Bahnhof und dem tarifbildenden Seehafen ermäßigt werden, wird dieselbe prozentuale Ermäßigung auch allen übrigen Seehäfen gewährt


SeitenanfangZurückWeiter
Infos