manövrierunfähig |
Als manövrierunfähig bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch Behinderungen (z.B. Ausfall von Ruder- und/oder Maschinenanlage o. Ä.) nicht so manövrieren kann, um einem anderen Fahrzeug aus eigener Kraft auszuweichen.
Auch ein vor Anker liegendes Fahrzeug ist manövrierunfähig.