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Als manövrierunfähig bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch Behinderungen (z.B. Ausfall von Ruder- und/oder Maschinenanlage o. Ä.) nicht so manövrieren kann, um einem anderen Fahrzeug aus eigener Kraft auszuweichen.

Auch ein vor Anker liegendes Fahrzeug ist manövrierunfähig.


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