(bestätigt 1854 = Moorsom-Regel)
D |
Wasserverdrängung (deplacement) des eingetauchten Schiffskörpers - nach dem archimedischen Prinzip verdrängt ein Körper soviel Wasser, wie er wiegt. |
R |
Rauminhalt des Schiffes - für statistische und kommerzielle Zwecke in Registertonnen (1 RT = 2, 8315 Kubikmeter (m³) = 100 Kubikfuß (ft³)): |
BRT |
Bruttoregistertonne - Gesamtinhalt des seefest abgeschlossenen Raumes. |
NRT |
Nettoregistertonne - für Ladung und Fahrgäste nutzbarer Raum |
|
Diese Vermessung wurde durch die Oslo-Konvention von 1947 erneut bestätigt und war bis zum 18. Juli 1994 gültig. Das neue Schiffsvermessungs-Übereinkommen von London vom 23. Juni 1969 übernahm die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz (s. BGBI vom 25. Januar 1975). |
seit 1. Juli 1994 gilt somit:
BRZ |
ist eine Brutto-Raumzahl (Gesamtheit aller geschlossener Räume); engl. gross tonnage, ist im Gegensatz zu Registertonne oder Kubikmeter eine dimensionslose Zahl und kein Raummaß, basiert aber auf den in m³ vermessenen Schiffsraum. Der neue Wert wird durch eine einfache Formel ermittelt: BRZ = V x k. |
V |
ist das Gesamtvolumen in m³ |
k |
ein von der Schiffsgröße abhängiger Faktor zwischen 0,22 und 0,32 |
NRZ |
Die Nettoraumzahl ergibt sich nicht mehr im Abzugsverfahren aus BRZ, sondern aus einer komplizierteren Formel, in der Laderäume, Anzahl der Passagiere und weitere Faktoren als Parameter auftreten. |
GT |
gross tonnage = BRZ |
NT |
Nettotonnage - Abzug bestimmter Räume wie früher aber eine leichtere und präzisere Berechnung. |
RZ |
Statt GT und NT in einigen Ländern RZ = Registrierzahl. |
tdw |
tons deadweight; Tragfähigkeit in Tonnen (1 Tonne = 1000 kg), betrifft die Nutzladung, Treib- und Schmierstoffe, Speise- und Frischwasser, Verbrauchsmaterial, Besatzung und Fahrgäste mit Gepäck |