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Seit dem 01.07.1994 gibt es auch in Deutschland eine "Küstenwache". Unter dieser gemeinsamen Bezeichnung koordinieren die Überwachungs- und Vollzugsdienste der zuständigen Bundesbehörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Bundesgrenzschutz, Zollverwaltung, Fischereiaufsicht) behördenübergreifend ihre Tätigkeit auf See.


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