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staatsrechtlicher Begriff für den vor der Küste liegenden Meeresstreifen, der zu den Hoheitsgewässern eines Staates gehört. Um die Breite dieses von einer Basislinie an der Küste aus seewärts gemessenen Streifens hat man bis in die jüngste Zeit heftig gestritten; sie ist auf der 3. Seerechtskonferenz von 3 sm auf 12 sm erweitert worden.


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