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Gebiet beiderseits der Küstenlinie des Festlandes.

Seewärts dieser Küstenlinie gehören zum Küstengebiet das Vorland, der trockenen Strand, die küstennahen Bereiche des Meeres (Küstenmeer oder Küstengewässer mit nassem Strand, Vorstrand und Watt, die Inseln, Halligen und die Außensände. Landwärts ist die Grenze des Küstengebietes nicht näher bestimmt; das Tidegebiet landwärts der Küstenlinie gehört zum Küstengebiet.


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