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Auch Kanonenjolle, Kanonenschaluppe. Siehe auch: Canonnière, Logger

Im 18. und bis zur Mitte des 19. Jh. die Bezeichnung für offene, flachgehende und relativ breit gebaute Ruderboote, die mit 1 oder 2 leichten Geschützen für den Schutz der Küsten, Buchten und Häfen bestimmt waren. So besaß u.a. die preußische Marine 1840 bis 1848 Kanonenjollen von etwa 15 m Länge bei etwa 3,20 m Breite mit 20 Riemen und einer 60-Pfünder-Bombenkanone. Für längere Fahrten hatten die Boote zwei umlegbare Maste mit Luggertakelung. Schwedische Kanonierschaluppen um 1810 führten zwei 24-Pfünder und hatten eine Länge von etwa 20,00 m bei 4,50 m Breite. Ihr Antrieb erfolgte durch 12 Riemen.

Die in den Jahren 1848 bis 1849 in Holz kraweel und auch schon in Eisenbauweise verwendeten Kanonenschaluppen Preußens hatten etwa 40 t Verdrängung bei 19,20 m Länge und 3,40 m Breite. Der Antrieb erfolgte durch 26 Riemen für je 2 Mann und Luggertakelung mit 3 umlegbaren Masten mit insgesamt etwa 120 m² Segelfläche. Die Bewaffnung bestand aus einer 24-Pfünder- und einer 25-Pfünder-Karronade.

Kanonenboote waren jedoch nur bis etwa Windstärke 4 einsetzbar, und die Besatzung konnte nachts nicht an Bord bleiben. Der Begriff Kanonenboote wurde auch für dampfgetriebene Fahrzeuge verwendet.


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