Kaiteilschein |
ist Konnossement-Surrogat - der Inhaber eines vom Schiffsvertreter freigegebenen Originalkonnossementes kann - falls Abnahme in Teilpartien beabsichtigt ist - über eine Sendung beliebig viele K. ausstellen (lassen). Die Anweisung zur Auslieferung richtet sich an den Kaibetrieb, der bei Vorlage des K. die Sendung an den Inhaber gegen Quittung ausliefert