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Versuch der kriegsführenden Parteien die Kriegswirtschaft des Gegners insbesondere durch Abschnürung seiner Seezufuhren lahmzulegen. Der Handelskrieg findet seine Beschränkung in dem Grundsatz der Freiheit der Meere und ist daher durch einige völkerrechtliche Abkommen des Seekriegsrechts geregelt. Die Wegnahme von Waren und Schiffen ist in der Regel nur nach den Bestimmungen des Prisenrechts möglich.


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