Logo
Rennrad Canyon
Endurace CF SLX DI 2

Kleinanzeigen

Güter, für deren Beschädigung der Versicherer ohne weiteres auch in andern als in Strandungsfällen haftet und die im §82 Abs. 2 Nr. 1 der ADS aufgezählt sind. Der Versicherer haftet jedoch nicht für einen Schaden, wenn dieser 3 % des Versicherungswertes nicht einreicht


SeitenanfangZurückWeiter
Infos