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Ein abgetrenntes, als "Zollausland" geltendes Hafengebiet (Freihafen Hamburg).

Vom Zollgebiet ausgeschlossene Teile von Seehäfen, die dem Umschlag und der Lagerung von Waren dienen. Freihäfen sind Exklaven der Zollfreiheit, die jedoch der Zollhoheitsunterliegen. In Freihäfen dürfen ohne zollrechtliche Beschränkungen Waren gehandelt, ein- aus- und umgeladen, befördert, gelagert und auch der üblichen Lagerbehandlung unterzogen sowie Schiffe gebaut, umgebaut und repariert werden. - Umsätze in den Freihäfen sind Auslandsumsätze und unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Freihäfen sind Cuxhaven, Bremen, Bremerhaven, Emden, Hamburg, Kiel, Duisburg


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